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   BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71   

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https://dejure.org/1972,914
BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71 (https://dejure.org/1972,914)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1972 - IV B 86.71 (https://dejure.org/1972,914)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1972 - IV B 86.71 (https://dejure.org/1972,914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 19
    Gegenstand des Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens; Erklärungspflicht der Genehmigungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.06.1966 - IV B 4.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Befristete Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Entscheidung des I. Senats vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - (Buchholz BVerwG 406.11 § 33 BBauG Nr. 1) bereits in seinem Beschluß vom 18. Juni 1966 - BVerwG IV B 4.66 - S. 2 f. wiederholt, daß § 33 BBauG nur eingreift, "wenn der Stand des Planungsverfahrens einen hinreichend sicheren Schluß darauf zuläßt, daß das betreffende Vorhaben mit dem künftigen Bebauungsplan übereinstimmen wird" und davon so lange nicht ausgegangen werden könne, wie "die an dem Planverfahren zu beteiligenden Aufsichtsbehörden gegen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Bedenken geäußert haben".
  • BVerwG, 06.12.1963 - I B 171.63
    Auszug aus BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71
    Der beschließende Senat hat im Anschluß an die Entscheidung des I. Senats vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - (Buchholz BVerwG 406.11 § 33 BBauG Nr. 1) bereits in seinem Beschluß vom 18. Juni 1966 - BVerwG IV B 4.66 - S. 2 f. wiederholt, daß § 33 BBauG nur eingreift, "wenn der Stand des Planungsverfahrens einen hinreichend sicheren Schluß darauf zuläßt, daß das betreffende Vorhaben mit dem künftigen Bebauungsplan übereinstimmen wird" und davon so lange nicht ausgegangen werden könne, wie "die an dem Planverfahren zu beteiligenden Aufsichtsbehörden gegen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Bedenken geäußert haben".
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71
    Es ist schon zweifelhaft, ob in der Beschwerdebegründung der geltend gemachte Zulassungsgrund, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), ordnungsgemäß so dargelegt ist, wie es § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO erfordert (vgl. BVerwGE 13, 90 ff.).
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65

    Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71
    Ein Genehmigungsbedürfnis besteht aber auch in diesem Falle nur, wenn sich das Vorhandensein und die Tatsache der Übernahme des Bauwerks aus dem Verpflichtungsgeschäft ergibt (a.a.O.), also auch dies als Teil des zur Genehmigung gestellten Rechtsvorganges eindeutig offengelegt wird (vgl. dazu die Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 - [BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] [89]] und vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - [BVerwGE 35, 187 [191]]).
  • BVerwG, 10.06.1970 - IV B 163.68

    Voraussetzungen für die Annahme einer Planreife; Umfang des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71
    Daß in aller Regel auch das noch offene Verfahren nach § 2 Abs. 6 BBauG die Anwendbarkeit des § 33 BBauG hindert, ergibt sich zudem aus dem Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG IV B 163.68 - (Buchholz BVerwG 406.11 § 33 BBauG Nr. 4 S. 1 [3]).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 40.65

    Versagung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Genehmigungspflicht der Auflassung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71
    Einem solchen Bebauungszweck steht nach dem Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 40.65 - (Buchholz BVerwG 406.11 § 19 BBauG Nr. 8 - S. 16 [17 f.]) gleich, daß nicht ein neues Vorhaben errichtet, sondern ein bereits vorhandenes, aber formell baurechtswidriges Bauwerk übernommen werden soll.
  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG IV C 19.68 - (BVerwGE 34, 1 [BVerwG 14.05.1969 - IV C 19/68] [2]) entschieden, daß die Privilegierung von Fischerhütten u.a. davon abhängt, "ob die Durchführung der Fischzucht die Errichtung der Hütte erfordert " und dies zugleich einschließt, "daß eine etwa zulässige Hütte auch in ihrem Umfang, ihrer konkreten Zweckbestimmung und ihrer Einrichtung auf das beschränkt bleiben muß, was sich an unabweisbaren Bedürfnissen aus der Fischzucht ergibt".
  • BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71
    Ein Genehmigungsbedürfnis besteht aber auch in diesem Falle nur, wenn sich das Vorhandensein und die Tatsache der Übernahme des Bauwerks aus dem Verpflichtungsgeschäft ergibt (a.a.O.), also auch dies als Teil des zur Genehmigung gestellten Rechtsvorganges eindeutig offengelegt wird (vgl. dazu die Urteile vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 - [BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] [89]] und vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - [BVerwGE 35, 187 [191]]).
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